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   OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2016 - 3 B 9.15   

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https://dejure.org/2016,7714
OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2016 - 3 B 9.15 (https://dejure.org/2016,7714)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.03.2016 - 3 B 9.15 (https://dejure.org/2016,7714)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. März 2016 - 3 B 9.15 (https://dejure.org/2016,7714)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 101 Abs 2 S 4 SchulG BE 2004 vom 19.06.2012
    Rechtsgrundlage für die Kürzung und Rückforderung des Ersatzschulzuschusses; Definition des Tatbestandsmerkmals "nicht auf gemeinnütziger Grundlage arbeitender Schulträger"; Nachweis der Gemeinnützigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 101 SchulG BE, § 7 ErsSchulZuschV BE, § 8 ErsSchulZuschV BE, § 9 ErsSchulZuschV BE, § 48 VwVfG, § 49 VwVfG, § 49a VwVfG, §§ 51 ff AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.11.1986 - 7 C 82.84

    Gemeinnützigkeit - Steuerrecht - Körperschaft - Privatschulträger - Subvention -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2016 - 3 B 9.15
    Damit hält sich der Gesetzgeber im Rahmen der ihm bei der Regelung der staatlichen Subventionierung der Ersatzschulen zustehenden Gestaltungsfreiheit (BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - BVerwG 7 C 82.84 -, juris Rn. 12).

    Die Klägerin ist keine natürliche Person, sondern körperschaftlich verfasst und wird als Schulträgerin durch eine etwaige Benachteiligung von natürlichen Personen in ihren eigenen Rechten nicht beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - BVerwG 7 C 82.84 -, juris Rn. 12).

  • VG Berlin, 21.11.2017 - 3 K 26.16

    Förderung eines nicht auf gemeinnütziger Grundlage handelnden Schulträgers

    15 Mit der Verwendung des Begriffes "gemeinnützig" wird ein rein steuerrechtliches Verständnis der Norm zugrunde gelegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. März 2016 - 3 B 9.15 -, juris, Rn. 36 ff.).
  • VG Berlin, 21.11.2017 - 3 K 824.15

    Förderung eines nicht auf gemeinnütziger Grundlage handelnden Schulträgers

    14 Mit der Verwendung des Begriffes "gemeinnützig" wird ein rein steuerrechtliches Verständnis der Norm zugrunde gelegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. März 2016 - 3 B 9.15 -, juris, Rn. 36 ff.).
  • VG Berlin, 21.11.2017 - 3 K 803.15

    Förderung eines nicht auf gemeinnütziger Grundlage handelnden Schulträgers

    14 Mit der Verwendung des Begriffes "gemeinnützig" wird ein rein steuerrechtliches Verständnis der Norm zugrunde gelegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. März 2016 - 3 B 9.15 -, juris, Rn. 36 ff.).
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